Gottesdienst or no Gottesdienst: That's the question

"Ich sage zum HERRN: Meine Zuflucht und meine Burg, mein Gott, ich vertraue auf ihn! Denn er errettet dich von der Schlinge des Vogelstellers, von der verderblichen Pest."
Psalm 91, 2-3.

Das Landratsamt Schweinfurt hat auf Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (lfSG) in Verbindung mit § 25 Abs. 3 der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01. Oktober (7. BaylfSMV) und § 65 Satz 1 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) und des Art. 35 Satz 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) am Abend des 13.10.2020 eine neue Allgemeinverfügung erlassen.
Warum?
Weil in den letzten 7 Tagen 51,1 Personen pro 100.000 Landkreisbewohner positiv auf Corona getestet wurden. Das dürften bei 115.471 Einwohnern um die 60-65 sein. Begründet werden die Maßnahmen mit der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung für die Gesamtbevölkerung und natürlich der Verhinderung der Verbreitung des Virus. Man fürchtet also eine Überlastung des Gesundheitssystems. (Gegenwärtig liegen in Bayern allerdings nur 72 Personen von 13 Millionen mit Covid-19 auf Intensiv; 1140 Betten sind noch frei, (ohne die Notfallreserve von 1984 zusätzlich aufstellbaren Intensivbetten).
Ermittelt wurden diese Positivfälle mittels PCR-Test.
Laut dem allseits geschätzten Hofvirologen der Kanzlerin und Bundesverdienstkreuzträger Drosten ist diese Methode so empfindlich, daß sie ein einzelnes Erbmolekül eines Coronavirus nachweisen kann.
Ein. Einzelnes. Erbmolekül.
Über das Coronavirus Mers, (heute geht eine Sars-Version um), sagte Drosten 2014: "Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne daß sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-Arabien erklären." (Wirtschaftswoche, 16.5.2014).
Wenn eine solche Koryphäe das sagt, gibt mir das zu denken.
Ein paar solcher Virentrümmer bleiben also nach einer Infektion im Körper. Der Test würde demnach auch nach einer überstandenen Infektion anschlagen.
Geht man davon aus, dass rund 20 % der Einwohner Deutschlands Corona bereits hatten, ohne es gemerkt zu haben, dann erscheint es möglich, ja wahrscheinlich, dass die „Infektionszahlen“ auf absehbare Zeit nicht sinken, sondern vielmehr stetig zunehmen werden, wobei die Getesteten und Quarantänisierten in ihrer Masse so symptomlos und putzmunter bleiben dürften wie bisher.
Wir werden sehen.
Zumindest ist mir ein Fall bekannt, der zwar positiv auf Corona getestet wurde, aber wegen einer bakteriellen Infektion im Krankenhaus landete. Also wegen einer Lungenentzündung und nicht wegen des Virus.
Natürlich kann eine Covid-19-Erkrankung schlimm sein, wenn man sie hat. Deswegen sollten Risikogruppen besonders geschützt werden. Aber das sage ich schon seit Monaten.
Findet bei den Verantwortlichen kein Umdenken statt, dann haben wir womöglich noch monate- oder jahrelang testbedingt mit Restriktionen und lähmenden Lockdowns zu rechnen, wobei die Zahl der Hospitalisierten sich weiterhin in Grenzen halten dürfte.
Wie gesagt, wir werden sehen.
Es ist Oktober und die Grippesaison beginnt, und wenn sich vermehrt Symptome einstellen, dann wird in einer zutiefst verunsicherten Bevölkerung neben der Influenza die Angst vor Corona grassieren. Und Politiker werden diese Situation nutzen, um sich zu profilieren. Da brauchen wir uns nichts vorzumachen. Wir werden viel Hoffnung geben müssen.

Die neue Allgemeinverfügung des Schweinfurter Landkreises schränkt Versammlungen, (§5 der 7. BaylfSMV), und Veranstaltungen, (§7 der 7. BaylfSMV), ein. Gottesdienste, gesondert geregelt in §6 der 7. BaylfSMV, werden jedoch in der Allgemeinverfügung des Landkreises mit keinem Wort erwähnt. Demnach gilt für Gottesdienste weiterhin und unverändert §6 der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1.10.2020, an die wir uns halten werden. D. h., wir können unter Berücksichtigung des bisherigen und allseits bekannten Hygienekonzepts, (Maske, Abstand, Händewaschen), weiterhin Gottesdienst feiern.
Wer allerdings skeptisch oder unsicher oder ängstlich ist, der möge bitte, bitte daheim bleiben. Im Gottesdienst soll Jesus im Mittelpunkt stehen und nicht Corona oder Coronapolitik, da besteht kein Diskussionsbedarf. Wer das anders sieht, muss nicht kommen.
Wer Krankheitssymptome hat oder zu einer Risikogruppe gehört, (also über 80 ist und/oder multimorbid), der möge bitte auch auf einen Gottesdienstbesuch verzichten.
Liebe Gäste, die ihr manchmal von weit her kommt: wir bitten euch, euren Besuch diese Woche zu verschieben.
Wir stellen die Botschaften weiterhin ins Netz, sodass sie alle sehen können. 
Ansonsten: wascht euch die Hände und bleibt gesund.

"Weil er an mir hängt, will ich ihn erretten. Ich will ihn schützen, weil er meinen Namen kennt." (Psalm 91, 14).

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