Justitia: Dienerin der Herrscher?

"Ein König gibt durch das Recht dem Land Bestand, (aber wer nur Abgaben erhebt, zerstört es)."
Sprüche 29,4.

Schon 2017 habe ich von einem Richter am OLG Koblenz gelesen, der in einer Urteilsbegründung sagte, „Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach Paragraf XY strafbar gemacht… Die rechtsstaatliche Ordnung der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt, und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“
Ich bin nicht gegen Asyl. Ich halte das Recht auf Asyl sogar für außerordentlich wichtig. Doch um die Asylproblematik geht es hier nicht. Hier hat ein Richter festgestellt, dass die Regierung gewisse Gesetze einfach außer Kraft gesetzt hat.
Kann die das?
Ich dachte mir damals, warum greift da kein Staatsanwalt ein? Die sind doch dafür da, Rechtsbrüche zu ahnden. Warum sorgt die Polizei nicht für die Durchsetzung des Rechts? Warum macht kein Richter denen Beine?
Wenn Trump einen Präsidialerlass unterschreibt, kommt regelmäßig irgendein amerikanischer Bundesrichter aus Honolulu oder sonstwo daher und erlässt eine einstweilige Verfügung dagegen—an die sich der Präsident dann hält! Solange, bis das Oberste Gericht die einstweilige Verfügung wie gewohnt abweist.
Und bei uns?
Da beschließt die Regierung, Recht außer Kraft zu setzen, und niemand muckt auf.
Wie gesagt: Mir gehts hier nicht so sehr um Asyl als vielmehr ums Prinzip. Denn wenn die Regierung heute dieses Gesetz außer Kraft setzt, dann kann es morgen schon ein anderes sein. Etwa die Paragrafen zur Meinungsfreiheit. Oder Redefreiheit. Oder Versammlungsfreiheit.
Ich habe ein wenig nachgeschaut und festgestellt: Die Justiz in Deutschland ist gar nicht unabhängig, wie ich bisher dachte. Staatsanwälte sind vielmehr weisungsgebunden. Wenn sie einen Gesetzesbruch verfolgen wollen, aber ihr Vorgesetzter spricht sich dagegen aus, dann müssen die die Füße still halten.
Ich fühle mich in eine Bananenrepublik versetzt.
Doch möglicherweise ist Besserung in Sicht, dem EuGH sei Dank. (Dabei ist der eigentlich selber ein problematisches Konstrukt, da hier ausschließlich Ausländer über Inländer richten).
Denn in einer großen Zeitung für den Öffentlichen Dienst lese ich diese Woche auf Seite 1 einen Artikel mit der Schlagzeile „Nicht unabhängig genug.“
Worum gehts?
Der Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass deutsche Staatsanwalten keine ausreichende Unabhängigkeit von der Regierung aufweisen.
Die haben es also auch gemerkt.
Der Generalanwalt des EuGH wurde auf Bestreben der obersten Gerichte Irlands tätig.
Die Konsequenz?
Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen vorerst keinen Europäischen Haftbefehl mehr ausstellen. Weil die Gefahr einer Einflussnahme durch Mitglieder der Exekutive, etwa des Justizministeriums, besteht.
Deutsche Staatsanwaltschaften gelten daher nicht als Justizbehörden im Sinne des EU-Rahmenbeschlusses 2002/584/JI.
Wer hätte das gedacht?
Die deutsche Justiz muss dringend unabhängig werden. Viele Probleme hätten wir dann gar nicht. Wenn die EU dies durchsetzt, dann ziehe ich den Hut. Dann hätte die Umverteilungsmaschine mal einen echten Mehrwert produziert.

"Ihr wißt, daß die Regenten der Nationen sie beherrschen und die Großen Gewalt gegen sie üben. Unter euch wird es nicht so sein, sondern wenn jemand unter euch groß werden will, wird er euer Diener sein." (Matthäus 20,25-26).

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