Feelings... Nothing more than

"Pastor, ich habe gegen eine üble Person einen Rechtsstreit geführt und problemlos gewonnen. Muß ich dieser Person nun auch noch vergeben?"

Vergeben kann man nur, solange die schuldige Person nicht verurteilt wurde. In deinem Fall wurde die schuldige Person rechtmäßig verurteilt. Ihr wurde nicht vergeben, sie wurde gerichtet. Es gibt nun nichts mehr zu vergeben. Die Sache ist abgeschlossen.

Falls dich die Angelegenheit noch immer emotional beschäftigt, bedenke folgendes:
Du hast versucht, dich gütlich zu einigen. Das hat nicht geklappt. Du bist nicht schuld an der Verurteilung dieser Person, sondern sie selbst.
Die Person wurde verurteilt. Sicher hat sie etwas daraus gelernt, nämlich Leute künftig besser zu behandeln. In diesem Sinn hast du deiner Umwelt etwas Gutes getan.
Gräme dich also nicht, weil du jemandem unangenehme Gefühle bereitet hast. Das ist bedauerlich. Aber es gibt Wichtigeres als die Gefühle einer schuldigen Person. Das Recht.

Denn damit das Böse sich ausbreiten kann, muß das Gute nur nichts tun.

Nochmal: Es gibt kein Recht auf Vergebung. Ob Vergebung gewährt wird, hängt von der Einstellung des Schuldigen ab. Selbst Gott vergibt niemandem dauerhaft, der nicht um Vergebung bittet. Oft rechnet er Sünden nicht zu, weil wir ihn darum gebeten haben. Doch ohne Hinwendung zu Jesus und Annahme des Erlösungswerks vom Kreuz gibt es keine ewige Vergebung. Um in den Genuß der Erlösung zu kommen, muß ich bekennen, daß ich ein Sünder bin und die Sünden dann lassen.

"Wer seine Verbrechen zudeckt, wird keinen Erfolg haben; wer sie aber bekennt und läßt, wird Erbarmen finden." Sprüche 28, 13.

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