Der sterbende SS-Mann, Teil 2

(Fortsetzung von "Der sterbende SS-Mann")

Wiesenthal konnte diesem SS-Offizier gar nicht verzeihen. Auch wenn er Jude war, wie die Ermordeten.
Das wäre Anmaßung gewesen.
Einem Täter Verbrechen zu vergeben, die der an anderen verübt hat, ist unmöglich.
Genauso wie ein Sparkassendirektor mir nicht die 500 Milliarden Taler Schulden erlassen kann, die ich bei der Deutschen Bank habe. Tut er das dennoch, fühlt sich das vielleicht momentan gut an, hat aber keine Auswirkungen in der Realität. Ein solcher wohlmeinender Sparkassenmann überschätzt seine Möglichkeiten.

Der SS-Mann hätte die von ihm Umgebrachten um Vergebung bitten müssen.
Doch das war ja unmöglich.

Eine schwierige Situation.
Denn es gibt kein Recht auf Vergebung, egal, wie sehr man sie zum Schluß begehrt. Esau "fand keinen Raum zur Buße, obgleich er sie mit Tränen eifrig suchte." Hebräer 12, 17. Wer gesündigt hat, hat Gericht verdient.

Wie hätte diesem Offizier geholfen werden können?
Die absolut einzige Möglichkeit, die dieser 23-jährige Sterbende gehabt hätte, um der Hölle zu entfliehen, wäre gewesen, Gott um Vergebung zu bitten.
Nur Gott kann jegliche Sünden vergeben, und er hat einen (einzigen) Ort vorbereitet, an dem es Vergebung und Barmherzigkeit für jede Sünde gibt: Das Kreuz Christi. Das Blut Jesu Christi ist das einzige Mittel, das von allen Sünden reinwäscht.

Wäre damals ein gläubiger Pfarrer an das Bett des Sterbenden getreten und hätte dieser ihm den Zweck von Christi Blut erklärt, und hätte der SSler das Sündopfer Jesu für sich angenommen, wäre ihm vergeben worden.
Er wäre in Frieden gestorben.

Oder geheilt worden!
In diesem Fall wären Taten der Reue und der Wiedergutmachung angebracht gewesen. Zachäus machte es richtig: "Siehe, Herr, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und wenn ich von jemand etwas durch falsche Anklage genommen habe, so erstatte ich es vierfach." Lukas 19, 8.

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